Allgemeine Geschäftsbedingungen Harry‘s Appartement

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie AGBH 2006 mit Abänderung der Stornorichtlinien §5 Absatz §5.5 und §5.6.

Stornobedingungen Harry‘s Appartement

Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt, und der gebuchte Urlaub muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden. Ob Sie Ihren Urlaub erst gar nicht antreten können oder früher zurück müssen, das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG kommt nicht zur Anwendung, stattdessen gelten folgende Stornobedingungen:

gebuchter Aufenthalt von 01. November bis 30. April

  • Bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei Stornierung
  • 60 Tage bis 15 Tage vor Anreise: 40% des Gesamtbetrages
  • 14 bis 1 Tage vor Anreise:70% des Gesamtbetrages
  • Bei verspäteter Anreise und/oder verfrühter Abreise oder bei nicht Anreise wird der
    gebuchte Aufenthalt in Rechnung gestellt.
  • Um Ihre Buchung zu fixieren, bitten wir Sie um eine Anzahlung von 40% des Gesamtbetrages auf unser Konto

gebuchter Aufenthalt von 01. Mai bis 31. Oktober

  • Bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei Stornierung
  • 14 bis 1 Tage vor Anreise: 40% des Gesamtbetrages
  • Bei verspäteter Anreise und/oder verfrühter Abreise oder bei nicht Anreise wird der
    gebuchte Aufenthalt in Rechnung gestellt.
  • Um Ihre Buchung zu fixieren, bitten wir Sie um eine Anzahlung von 40% des
    Gesamtbetrages auf unser Konto

Sollten Sie nicht anreisen können – weil die Grenzen geschlossen sind, Pettneu nicht erreichbar ist oder Ihre Heimatgemeinde/ -stadt sich im „Lockdown“ befindet, so können Sie bis zum Tag der Anreise kostenlos stornieren.

Sollte in Ihrem Land eine Reisewarnung für unsere Region gelten, welche Ihren Reisezeitraum betrifft, und Sie müssten nach Ihrer Abreise in Quarantäne, ist Ihre Buchung ebenfalls kostenfrei stornierbar.

Wenn unsere Unterkunft allerdings erreichbar ist, Sie aber aufgrund der aktuellen Situation nicht anreisen möchten, dann fallen Stornokosten an, außer es handelt sich um einen Corona-Verdachtsfall bzw. bestätigten Fall ihrerseits oder in der Familie etc., dieser wäre dann wiederum in der Reisestornoversicherung mitversichert. Erkundigen Sie sich bitte dahingehend bei Ihrer Reiseversicherung!

Und wenn doch etwas dazwischen kommt?

Unnötige Kosten und den damit verbundenen Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um Ihren Urlaub sorglos gestalten zu können. Hier finden Sie auch Informationen falls Sie Ihre Reise im Zusammenhang mit Covid–19 nicht antreten können.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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